Das wichtigste Vorweg:
Wir bilden nicht direkt zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI aus. Wir sind praktischer Ausbildungsbetrieb, wenn im Rahmen der Ausbildung ein Praktikumsplatz benötigt wird. Die eigentliche Ausbildung zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI findet durch einen externen Anbieter statt.
Dennoch möchten wie Dich gerne hier über die Ausbildung Informieren und sind auch gerne bei der Suche nach einem Anbieter dieser Ausbildung in der Nähe bereit.
In der Ausbildung zur Betreuungskraft lernst Du, worauf im Umgang mit demenzerkrankten Menschen besonders zu achten ist, wie man diese Menschen am besten beschäftigt und fördert und individuell auf sie eingehen kann.
Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung gehört nicht zu den notwendigen Zulassungsvoraussetzungen. Dennoch verlangen viele Anbieter, dass die Bewerber zumindest schon einmal in den Pflegeberuf „hineingeschnuppert“ haben und dementsprechend ein mehrtägiges qualifizierendes Praktikum absolviert haben. Diese Vorpraktikum, kannst Du gerne im SRS Pflegezentrum Saarschleife absolvieren.
Je nach Anbieter kann es außerdem möglich sein, dass ein Hauptschulabschluss verlangt wird. Auch eine gesundheitliche Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt.
Wie man sieht, gibt es hier je nach Institut Unterschiede. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig beim Anbieter seiner Wahl erkundigen, welche Qualifikationen genau verlangt werden.
Persönliche Voraussetzungen
Für eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI sind nur wenige formale Qualifikationen notwendig. Umso wichtiger ist es deswegen, dass die Bewerber die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen mitbringen. Dazu gehören vor allem
Da der tagtägliche Umgang mit (demenzkranken) Menschen aber auch psychisch belastend sein kann, ist es ebenfalls wichtig, dass man Berufliches und Privates trennen kann und die Arbeit nach dem Feierabend nicht mit nach Hause nimmt.
Dauer und Verlauf
Um den bundesweit einheitlichen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen zu genügen, sollte eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI mindestens 160 - 240 Unterrichtsstunden umfassen. Je nach Anbieter und Organisationsform können sich diese auf eine Dauer von zehn Wochen bis drei Monate erstrecken.
Die Weiterbildung unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei letzterer aus einem sogenannten Orientierungspraktikum (ca. eine Woche) und einem Betreuungspraktikum (ca. zwei Wochen) besteht.
Sowohl für das Orientierungspraktikum als auch für das Betreuungspraktikum steht das SRS Pflegezentrum Saarschleife als praktischer Ausbildungsträger zur Verfügung.
Abgeschlossen wird der Lehrgang in der Regel durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung.
Aufgaben als Betreuungskraft nach §53c SGB XI
Hauptaufgabe ist Durchführung der Betreuungs- und Aktivierungsangebote nach den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Bedürfnissen der Bewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext
Dies kann zum Beispiel bei folgenden Aktivitäten sein :
Gehalt:
Während der Ausbildung zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI gibt es keine direkte Vergütung. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Ausbildung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanzieren zu lassen (dies muss individuell im Vorfeld geprüft werden).
Nach der Ausbildung liegt das aktuelle Einstiegsgrundgehalt für eine Vollzeitstelle brutto bei 2537,54€ pro Monat +steuerfreie Zulagen wie den Sonn- und Feiertagszuschlag. Zudem erhältst Du bei uns eine Jahressonderzahlung und weitere betriebliche Sonderleistungen.
Anerkennung
Hat man die Weiterbildung erfolgreich bestanden, erhält man den Titel „Betreuungskraft gemäß § 53c SGB XI“ sowie ein institutsinternes Zertifikat. Da die Weiterbildungen einheitlich geregelt sind, gibt es in der Regel keinen Unterschied bei der Anerkennung der Abschlüsse – unabhängig davon, bei welchem Institut sie erworben wurden. Um sicherzugehen, dass Dein Abschluss auf dem Arbeitsmarkt auch etwas wert ist, solltest Du aber auf jeden Fall darauf achten, dass die von Dir ausgewählte Weiterbildung den Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden erreichen wird und das Absolvieren die oben genannten Praktika beinhaltet.
Weiterbildungsformen und Zeitmodelle
Die Weiterbildungen zur Betreuungsfachkraft nach §53c SGB XI werden in verschiedenen Formen bzw. Zeitmodellen angeboten.
Der überwiegende Anteil der Lehrgänge wird allerdings in Vollzeit oder im berufsbegleitenden Präsenzunterricht abgehalten.
Eine weitere Alternative bietet ein Fernlehrgang: In diesem rufen die Teilnehmer die Lehrgangsinhalte online ab und bearbeiten diese zeitlich und räumlich flexibel im Selbststudium. In der Regel müssen zwar auch hier einige Präsenzveranstaltungen besucht werden, die aber meist an den Wochenenden oder als Blockveranstaltungen organisiert sind und sich so ebenfalls mit einer Berufstätigkeit vereinbaren lassen. Auch die oben erwähnten Praktika müssen in dieser Variante ebenfalls abgeleistet werden.
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